Die Fahrtauglichkeit kann nicht am Alter "aufgehängt" werden!!!
Im Beobachter vom 22. März 2013 findet man einen Artikel zum Thema im Alter am Steuer. Aus meiner Sicht, kann die Fahrtauglichkeit nicht (nur) mit den Alter in Bezug gestellt werden...
Alte am Steuer - wer hat die Kontrolle? Beobachter vom 23.03.2013
Die Fahrtauglichkeit sollte gerade mit dem Alter festgelegt werden. Genauso, wie es 16-Jährige gibt, die Autofahren könnten, gibt es 80-Jährige, die fahrtauglich sind. Damit die Fahrerlaubnis nicht
gleichgesetzt wird mit "Erwachsen sein", "geistig noch auf der Höhe sein", gibt es nur das Mittel Altersgrenze für jeden gleich.
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Barbara (Samstag, 23 März 2013 19:00)
Die Fahrtauglichkeit sollte gerade mit dem Alter festgelegt werden. Genauso, wie es 16-Jährige gibt, die Autofahren könnten, gibt es 80-Jährige, die fahrtauglich sind. Damit die Fahrerlaubnis nicht gleichgesetzt wird mit "Erwachsen sein", "geistig noch auf der Höhe sein", gibt es nur das Mittel Altersgrenze für jeden gleich.